Kasse muss 550 Euro Fahrtkosten erstatten
Elke K. (Name ist der Redaktion bekannt) hat mit Unterstützung des VdK Nordrhein-Westfalen erreicht, dass ihre Krankenkasse einen Großteil der Kosten für eine Fahrt ins rund 150 Kilometer entfernt gelegene Krankenhaus übernehmen muss. Der Streit um die Sache dauerte fast drei Jahre.
VdK-Mitglied mit Hirnschrittmacher
Die 76-jährige Elke K. aus Dortmund leidet seit fast 30 Jahren an einem Tremor, der dazu führt, dass ihr Kopf stark zittert. Diese neurologische Bewegungsstörung löst bei ihr Muskelschmerzen und eine Fehlhaltung im Hals-Nacken-Bereich aus. Im Jahr 2018 wurde ihr ein Hirnschrittmacher implantiert, der das Zittern wesentlich verringert.
Der Hirnschrittmacher besteht aus einem Impulsgerät, das im Bereich des Schlüsselbeins implantiert ist. Es hat etwa die Größe von zwei Streichholzpackungen und ist mit einem Kabel über Elektroden mit dem Gehirn verbunden. Darüber werden elektrische Impulse an das Gehirn gesendet.
Kasse stellt sich plötzlich quer
Elke K. muss alle zwei, drei Jahre in eine Spezialklinik ins rund 150 Kilometer entfernte Marburg, um Feineinstellungen an dem Gerät vornehmen zu lassen. Eingesetzt worden war ihr der Hirnschrittmacher in einer Klinik in Hamm, keine Stunde von ihrem Wohnort entfernt.
Als sie im Dezember 2023 wieder für einen mehrtägigen Krankenhausaufenthalt nach Marburg musste, war sie wie bereits in den Jahren zuvor mit dem Taxi dorthin gefahren. Sie hatte ihre Krankenkasse darüber informiert.
Allerdings stellte sich die Kasse bei der Erstattung der Fahrtkosten in Höhe von rund 900 Euro dieses Mal quer. Es würden nur die Kosten zur nächstgelegenen Behandlungsstation, zum Beispiel in das Krankenhaus in Hamm, übernommen. Mehrkosten darüber hinaus seien selbst zu tragen, teilte die Krankenkasse mit.
Störer: VdK-Mitglied werden
VdK zog vor das Sozialgericht
Elke K. war überrascht und legte unmittelbar Widerspruch dagegen ein. Ende Januar 2024 wies die Krankenkasse den Widerspruch zurück – obwohl Elke K. angegeben hatte, dass sie eine Überweisung für den Klinikaufenthalt in Marburg hatte und nur dort der notwendige Eingriff möglich ist.
Die 76-Jährige versuchte, weiter gegen die Ablehnung vorzugehen, blieb aber ohne Erfolg. Sie drohte auf den hohen Taxikosten sitzen zu bleiben. Schließlich nahm sie Kontakt zum VdK auf.
Die Leiterin der Rechtsabteilung in Dortmund, Elahe Jafari-Neshat, zog für das Mitglied vor das Sozialgericht. Das erkannte die medizinischen Gründe für die Behandlung in dem Krankenhaus an, für die eine Überweisung der behandelnden Ärzte in Hamm vorgelegen hatte. Ob die Behandlung in Marburg dadurch ausreichend gerechtfertigt sei, müsse gegebenenfalls weiter geklärt werden, so das Gericht.
Vergleich: Kasse übernimmt Pauschalbetrag
Im Februar 2026 kam es dann schließlich zu einer mündlichen Verhandlung am Sozialgericht Dortmund, bei der das Gericht einen Vergleich vorschlug, dem beide Parteien zustimmten. Die Krankenkasse muss demzufolge der Klägerin einen Pauschalbetrag von 550 Euro erstatten.
Elke K. ist wütend auf ihre Krankenkasse. Sie sei aber nach drei Jahren müde gewesen und habe nicht mehr weiter streiten wollen. Deshalb habe sie zugestimmt. „Ohne den VdK wäre ich wohl auf den gesamten Fahrtkosten sitzen geblieben“
, sagt sie.