Kategorie Behinderung Gesundheit

Inhaltliche Entscheidung zu Triage-Regelungen steht weiterhin aus

  • Bentele: "Länder müssen Schutz behinderter Menschen für den Fall einer Triage-Situation treffen"
  • Transparenz, Rechtssicherheit, Gleichheit und Diskriminierungsschutz sicherstellen

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Triage-Regelungen erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Für Betroffene und ihre Angehörigen ist es wichtig zu verstehen, dass die heutige Entscheidung keine inhaltliche Entscheidung ist. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich festgestellt, dass der Bund keine Gesetzgebungskompetenz bei den Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes hat. Nun werden also die Länder Triage-Regeln treffen müssen.

Der Sozialverband VdK hatte sich für ein Verbot der sogenannten Ex-Post-Triage eingesetzt. Aus ethischer, rechtlicher und praktischer Sicht sollten über die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit hinaus keine weiteren Kriterien berücksichtigt werden dürfen. Transparenz, Rechtssicherheit, Gleichheit und Diskriminierungsschutz müssen sichergestellt werden. Wichtig für den VdK als größter Sozialverband in Deutschland ist es, dass die Länder als Gesetzgeber nun Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer Triage-Situation treffen müssen. Es kann allerdings nicht sein, dass die Schutzbedürftigkeit von Menschen mit Behinderungen jetzt ungeklärt ist und in der Zukunft von ihrem Wohnort abhängt.

Diese Sorgen müssen schnell genommen werden. Die Bundesländer müssen nun eine abgestimmte neue und einheitliche Regelung treffen."

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