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Bentele zum Kabinettsbeschluss: „Barrierefreiheit im ÖPNV bleibt auf der Strecke"

  • Bundesregierung nimmt sich selbst aus der Pflicht
  • Armutszeugnis für ein Land, das sich zur UN-Behindertenrechtskonvention bekennt

Der Sozialverband VdK Deutschland übt deutliche Kritik am Gesetz zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich, das das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossen hat. Zwar begrüßt der VdK grundsätzlich die Beseitigung unnötiger bürokratischer Hürden, doch aus Sicht des Verbandes geht die Reform an den Bedürfnissen von Millionen Menschen mit Behinderung und älteren Menschen vorbei. VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Wer Bürokratie zurückfahren will, darf nicht die Rechte derjenigen abbauen, die ohnehin schon zu oft ausgebremst werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren verbindliche Fristen und einen echten Fahrplan für einen barrierefreien ÖPNV nachzuliefern.“

Besonders kritisch sieht der VdK, dass die bislang im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verankerte Frist zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr – ursprünglich bis 2022 – gestrichen wird. „Die Bundesregierung nimmt sich damit selbst aus der Pflicht. Das ist kein Bürokratieabbau, sondern ein Rückzug aus der Verantwortung“, so Bentele. „Wenn eine Bundesregierung selbst schreibt, vollständige Barrierefreiheit sei zwar schön, aber nicht realistisch, dann gibt sie ein gesetzlich verbrieftes Recht faktisch auf. Das ist ein Armutszeugnis für ein Land, das sich zur UN-Behindertenrechtskonvention bekennt.“

Zwei Beispiele aus dem Alltag

Wie konkret sich fehlende Barrierefreiheit auswirkt, zeigen zwei Beispiele:

Rollstuhlfahrerin: Eine 58-jährige Rollstuhlfahrerin aus einer mittelgroßen Stadt in Sachsen-Anhalt kann nicht mit dem Bus zum Facharzt fahren, weil die nächstgelegene Haltestelle keinen abgesenkten Bordstein hat und der Bus über keine ausfahrbare Rampe verfügt. Sie ist auf Fahrdienste angewiesen, die teuer sind und oft Tage im Voraus gebucht werden müssen – und die nicht immer verfügbar sind.

Blinder Pendler: Ein blinder Berufspendler aus einer norddeutschen Kleinstadt kann viele Regionalbahnhöfe auf seinem Arbeitsweg nicht selbstständig nutzen, da taktile Leitsysteme und akustische Ansagen fehlen. Er ist auf die spontane Hilfe von Mitreisenden angewiesen. Dieser Zustand erschwert ihm die eigenständige Teilhabe am Berufsleben.
 

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