
Bentele: „Jugendhilfereform darf Familien nicht im Stich lassen“
- Geplante Reform droht zentrale Ansprüche von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen einzuschränken
- Inklusion darf nicht zum Sparmodell verkommen
Das Bundeskabinett berät am heutigen Mittwoch über das Erste Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe, das Rechte und Leistungen der Eingliederungshilfe für alle jungen Menschen mit Behinderung zusammenführen soll. Der Sozialverband VdK Deutschland warnt: Die geplante Kinder- und Jugendhilfereform droht zentrale Ansprüche von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen einzuschränken. Auch die inklusive Lösung könnte in ihrer Umsetzung an Ausnahmeregelungen und fehlendem Geld scheitern.
„Die Inklusion von Kindern und Jugendlichen ist ein Menschenrecht – sie darf durch eine Reform nicht zum Sparmodell verkommen“
, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.
So erlaubt der Gesetzentwurf den Bundesländern, Zuständigkeiten und Aufgaben der Eingliederungshilfe an andere Träger, beispielsweise die Landkreise oder Städte, zu übertragen. „Für Familien kann das bedeuten, dass sie weiterhin von Behörde zu Behörde geschickt werden“
, so Bentele. „Hat ein Kind Mehrfachbehinderungen oder mehrere Hilfebedarfe, verbleibt die immense Koordinierungsaufgabe bei den Eltern. Unsere Mitglieder spiegeln uns bereits jetzt eine hohe Belastung, weil Leistungen für ihre Kinder mühsam und fragmentiert bei unterschiedlichen Trägern beantragt werden müssen. Es braucht dringend eine einheitliche Zuständigkeit für betroffene Familien, die auf eine inklusive Lösung bereits viel zu lange warten. Dass die Politik diesen Schritt jetzt gehen will, ist ein wichtiges Signal. Aber ein Reformversprechen allein reicht nicht – es muss auch an den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet sein.“
Problematisch sieht der VdK auch die vorgesehene infrastrukturelle Bündelung von Leistungen im Bildungsbereich. Der Gesetzentwurf sieht zum Beispiel vor, Unterstützung an Schulen künftig vorrangig zu poolen, das heißt mehreren Kindern eine Schulassistenz zur Verfügung zu stellen. Erst wenn dieses Angebot nicht ausreicht, soll eine individuelle Assistenz möglich sein. Verena Bentele dazu: „Infrastrukturangebote können individuelle Leistungen nur ergänzen, nicht ersetzen. Braucht ein Kind individuelle Unterstützung, muss diese Hilfe unkompliziert gewährt werden. Sonst bleibt Inklusion ein Versprechen auf dem Papier. Es muss unbedingt verhindert werden, dass für einzelne Kinder und Jugendliche der Besuch einer allgemeinen Schule durch fehlende Unterstützungsleistungen nicht mehr möglich ist“
, so Bentele. Der Sozialverband VdK weist hier insbesondere darauf hin, dass viele der geplanten Strukturen im Bildungsbereich noch gar nicht existieren und ihr Aufbau finanziell nicht gesichert ist.
Der VdK fordert daher verbindliche Qualitätsstandards, regelmäßige Bedarfserhebungen und eine Erprobungsphase, bevor eine für mehrere Kinder gepoolte Schulassistenz anstelle individueller Unterstützung diskutiert wird. „Der VdK unterstützt den Weg zu einer echten inklusiven Lösung. Aber ein Reformgesetz, das Ausnahmen zulässt und individuelle Leistungen ersetzt, ohne notwendige Strukturen zu finanzieren, wird den Familien und jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe nicht gerecht, die auf verlässliche Hilfen zur Inklusion angewiesen sind“
, so Bentele.
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