
Bentele: EU-Richtlinie für mehr Entgelttransparenz muss schnell umgesetzt werden
- VdK kritisiert Aufschub und erinnert die Regierung an ihre Gleichstellungsziele
- Verzögerte Überführung in nationales Recht verschleppt Einkommensverbesserungen für Frauen
Die Bundesregierung setzt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht fristgerecht zum 7. Juni in nationales Recht um. Die EU-Vorgabe soll dazu beitragen, die Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen zu überwinden. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert, dass die Regierung einen wichtigen Schritt zu mehr Einkommensgerechtigkeit versäumt:
„Dass die Bundesregierung die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verstreichen lässt, zeigt deutlich: Es fehlt ihr der politische Wille, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen schnell zu schließen. Ankündigungen aus dem Bundesfamilienministerium deuten darauf hin, dass die EU-Vorgaben erst in zwei Jahren gelten könnten. Dies widerspricht den Gleichstellungszielen der Regierung. Denn jeder Monat Verzögerung bedeutet für viele Frauen potenziellen Lohnverlust und die Fortschreibung ungerechter Einkommensstrukturen.
Dass das Ministerium den Aufschub mit der wirtschaftlichen Lage und Rücksicht auf die Unternehmen begründet, ist aus Sicht des VdK nicht nachvollziehbar. Die Prioritäten müssen neu gesetzt werden: Ziel der Entgelttransparenzrichtlinie ist es, Frauen die wirksame Durchsetzung ihres Rechts auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit zu ermöglichen. Deshalb muss bei der Umsetzung die Perspektive der Betroffenen im Mittelpunkt stehen – nicht die der Verursacher. Das ist dringend geboten, denn die geschlechtsspezifische Lohnlücke lag in Deutschland auch 2025 noch bei durchschnittlich 16 Prozent.
Für Frauen reichen die Folgen dieser Ungerechtigkeit weit über den monatlichen Gehaltszettel hinaus. Ein höherer Verdienst stärkt die gesamte soziale Absicherung: Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld und Rente berechnen sich auf Einkommensbasis. Mehr Lohngerechtigkeit bedeutet deshalb weniger Altersarmut und mehr eigenständige Existenzsicherung.
Der Sozialverband VdK fordert daher, die Richtlinie und insbesondere den individuellen Lohn-Auskunftsanspruch sowie Sanktionen bei Verstößen gegen unbegründete Ungleichbezahlung schnell und ambitioniert in nationales Recht umzusetzen. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Gleichstellung und ein wesentlicher Beitrag dazu, die systematische Lohn-Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen.“
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