Kategorie Erfolgsgeschichte Sozialrecht Teilhabe

Behindertengerechter Kfz-Umbau: Dank VdK wieder mobil

Von: Elisabeth Antritter

Für die kleinwüchsige Ines Becke aus dem oberfränkischen Himmelkron ist ein eigenes Fahrzeug wichtig für die Teilhabe. Als der Bezirk Oberfranken die Kosten für Anschaffung und Umbau nicht übernehmen wollte, wandte sie sich an den VdK.

Das Foto zeigt Ines Becke am Steuer ihres umgebauten Autos.
Ines Becke ist aufgrund ihrer Kleinwüchsigkeit auf ein behindertengerecht umgebautes Fahrzeug angewiesen. © privat

Auto an die Bedürfnisse angepasst

Ines Beckes erstes eigenes Fahrzeug, mit dem die gelernte Bürokauffrau zur Arbeit fuhr und das sie privat nutzte, wurde in einer Werkstatt an ihre Bedürfnisse angepasst. „Als kleinwüchsiger Mensch benötige ich einen Joystick zum Lenken und eine Verlängerung fürs Gas- und Bremspedal“, erklärt Becke. Zudem hilft ihr eine Rampe beim Einstieg. „Besonders wichtig ist der spezialangefertigte Sitz. Vor allem bei längeren Fahrten in einem normalen Fahrersitz bekomme ich starke Rückenschmerzen“, schildert die Oberfränkin.

Fahrten zum Ehrenamt

Als das Fahrzeug nach vielen Jahren immer reparaturanfälliger wurde, erwog Ines Becke, sich ein Nachfolgemodell anzuschaffen. Inzwischen ist sie allerdings voll erwerbsgemindert. Sie arbeitet jedoch ehrenamtlich. So engagiert sie sich im Vorstand eines Sportvereins als Ehrungsbeauftragte. Zudem hat sie zwei Lesepatenschaften übernommen. Die Einrichtungen, in denen sie tätig ist, erreichte sie mit ihrem bisherigen Auto.

Antrag auf Kostenübernahme gestellt

Ende März 2022 stellte Ines Becke beim Bezirk Oberfranken einen Antrag auf Kostenübernahme für Anschaffung und behindertengerechten Umbau eines Neuwagens. Mitte Oktober 2022 erhielt sie einen Ablehnungsbescheid. In der Begründung wurde argumentiert, dass die Antragstellerin nicht auf ein Kfzkurz fürKraftfahrzeug angewiesen ist, um gemäß Paragraf 114 SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Außerdem sei keine Regelmäßigkeit der Aktivitäten zu erkennen. 

Des Weiteren verwies der Bezirk Oberfranken darauf, dass Ines Becke monatlich 200 Euro für den Behindertenfahrdienst aufgrund des Merkzeichens aG zur Verfügung stünden. Zudem gebe es mit dem Variobus ein ÖPNV-Konzept. Anmeldung, Wartezeiten und längere Fahrtzeiten seien grundsätzlich zumutbar. Die Kosten für Taxifahrten würde der Bezirk übernehmen.

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VdK legt Widerspruch nach Ablehnung ein

Das VdK-Mitglied schaltete den Sozialverband VdK ein. Der VdK hat für Ines Becke Widerspruch eingelegt. In der Sozialrechtsberatung schilderte sie, dass für ihre Ehrenämter spontane Fahrten nötig sind, was mit den alternativen Mobilitätsangeboten schwer möglich ist. Fahrten mit dem Behindertenfahrdienst sind unflexibel, dauern länger und verursachen bei ihr Rückenschmerzen. Darüber hinaus kommt sie in den Variobus wegen der Stufen nicht ohne Hilfe hinein.

Klage vor dem Sozialgericht erhoben

Im Februar 2023 wurde der Widerspruch abgelehnt. Daraufhin erhob der VdK Klage beim Sozialgericht. Ines Becke listete ihre Fahrten in einem Beispiel-Monat auf. So gab es einmal 13 Fahrten. Sie hielt fest, dass die Kosten für Taxifahrten in diesem Fall bei 1300 Euro, jeweils 100 Euro für die Hin- und Rückfahrt, gelegen hätten.

Die entscheidende Wende im Gerichtsverfahren kam, als der VdK den Blick auf die Angemessenheit der Bedürfnisse der Klägerin zur Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben lenkte. Anhand einer Vergleichsgruppe – das sind nicht behinderte, nicht sozialhilfebedürftige Erwachsene der gleichen Altersgruppe, die in bescheidenen Verhältnissen leben – sind ehrenamtliche Tätigkeiten und soziale Kontakte angemessene Bedürfnisse. Der Bezirk Oberfranken hat einem Vergleich am 28. Februar 2024 zugestimmt und übernimmt nun die Kosten für den Fahrzeugumbau. 

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